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Funk
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Gewerbliche Nutzer


Infos zu verwendeten Frequenzen
Für alle aufgeführten Frequenzen gilt eine max. HF-Ausgangsleistung von 0,5 W.
Frequenzgruppe B:
Nur für Zwecke der Energieversorgung sowie für Industrie- und Nahverkehrsbetriebe nach vorheriger Zustimmung der VDEW bzw. ABIN, sowie zusätzlich zum Zwecke der Messwertübertragung bis max. 10 mW.
Kanalabstand: 20 kHz
Frequenzgruppe D:
Nicht für Verkehrsampeln, sonst ohne Einschränkungen.
Kanalabstand: 20 kHz
Frequenzgruppe F:
Nicht für Verkehrsampeln, sonst ohne Einschränkungen.
Kanalabstand: 20 kHz
Die Frequenzen der Gruppe F sind für Hochfrequenzgeräte, für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke und auch für andere Funkanwendungen vorgesehen. Der Halter einer aufgrund einer entsprechenden Genehmigung betriebenen Fernwirkfunkanlage muss daher Störungen seiner Funkanlage durch andere in diesem Frequenzbereich betriebene Anlagen hinnehmen.
Für Fernwirkfunkanlagen für Alarmierungszwecke als KFZ- Diebstahlsicherungsanlagen mit einer HF-Ausgangsleistung von max. 100 mW sowie einer zeitlichen Begrenzung der Aussendung im Alarmfall auf 30 sec. können Einzelgenehmigungen an jedermann erteilt werden.


Frequenzgruppe B Frequenzgruppe D
Frequenzen in MHz Frequenzen in MHz
170,650
170,850
170,730
170,870
170,930
170,890
170,950
170,910
170,970
456,250
170,990
456,410
171,010
456,430
171,030
466,250
456,170
466,410
456,210
Frequenzgruppe F
456,290
433,100
456,330
433,125
466,170
433,150
466,210
433,175
466,270
usw., bis
466,330
434,750

Die Frequenzen 466,210 und 466,250 MHz dürfen für neue Fernwirkanlagen nicht mehr zugeteilt werden.




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